§ 1 Grundlegende Bestimmungen
- Sofern Sie zusammen mit dem Kauf einer Wallbox oder durch separaten Kauf auch Nutzungsrechte an einem Softwarepaket (z.B. Basis-Software oder Premium-Funktionen) (nachfolgend „Software“) erwerben, welches mit Hilfe eines Smartphones (nachfolgend „App“) gesteuert werden kann, gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachfolgenden Bestimmungen. Die Software wird auf der Wallbox installiert. Die App wird als Version für iOS-Betriebssysteme oder Android-Betriebssysteme in den jeweiligen App-Stores angeboten.
- Um die Software und die App nutzen zu können, müssen Sie mit uns einen Vertrag zur Gewährung von Nutzungsrechten an der Software sowie der App abschließen, indem sie sich registrieren, einen POWERJames Benutzer-Account einrichten und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden. Wir können die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden.
- Die Software wird in verschiedenen Paketen angeboten, die sich im Leistungsumfang und Preis unterscheiden. Das gleiche gilt für die jeweiligen Pflegeverträge. Die aktuellen Pakete und deren Leistungsumfang sind jederzeit unter powerjames.com abrufbar.
§ 2 Kauf oder Miete der Software
- Die Software-Pakete werden entweder im Wege eines Kaufs von Standardsoftware im Objektcode einschließlich Dokumentation gegen eine Einmalvergütung oder als Softwaremiete (Abo-Modell z.B. für Premium-Funktionen) angeboten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem von Ihnen ausgewählten Paket, der Art des Erwerbs (Kauf oder Abo) und der aktuell geltenden Preisliste.
- Die Software wird Ihnen durch einem dem Stand der Technik entsprechenden Download- und Installationsprozess zur Verfügung gestellt.
- Von einzelnen Paketen ist ein Upgrade in ein höheres Paket möglich. Über Upgrade-Möglichkeiten können Sie sich im Shop und/oder der App informieren.
§ 3 Nutzungsrechte an der gekauften Software
- Wir räumen Ihnen an der Software ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht auf den in Ihrem unmittelbaren Besitz befindlichen Wallboxen ein. Sie dürfen die Software nur zu eigenen Zwecken und für solche Unternehmen einsetzen, die mit Ihrem Unternehmen i.S. des § 15 AktG verbunden sind.
- Sie sind nicht berechtigt, die überlassene Software zu vervielfältigen, zu übersetzen, umzuarbeiten, auszulesen oder zu dekompilieren. Die Bestimmungen der §§ 69 d Abs. 3 und § 69 e UrhG bleiben unberührt. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Sie erwerben keine Eigentumsrechte an der Software. Sämtliche Rechte an der Software und alle einschlägigen Rechte an Patenten, Urheberrechten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder anderen gewerblichen Schutzrechten an der Software verbleiben bei uns.
- Die Rechtseinräumung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der nach § 2 fälligen Vergütung.
- Nicht Gegenstand des Kaufvertrages ist die Pflege der Software, insbesondere die Lieferung neuer Programmversionen. Diese bedarf, sofern beim Kauf nicht anders angegeben (z.B. Kauf inklusive 2 Jahre Pflege der Basis-Software) des Abschlusses gesonderter Vereinbarungen und richtet sich nach den Regelungen des § 5.
§ 4 Mängelansprüche
- Wir gewährleisten, dass die Software der Produktbeschreibung entspricht. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben.
- Weist die Software Mängel auf, so können Sie binnen angemessener Frist Beseitigung des Mangels verlangen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität der Software nicht oder nur unerheblich, so sind wir unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Programmversion oder einer Weiterentwicklung der Software im Rahmen der allgemeinen Versionsplanung zu beheben.
- Im Rahmen der Mängelbeseitigung können Maßnahmen im Wege der Fernwartung per Telefon, E-Mail oder via Remote-Access nach unserer Wahl erbracht werden. Sie gestatten uns zur Erbringung der vertraglichen Fehlerbeseitigungsleistungen im erforderlichen Umfang Zugang zu den Wallboxen und der darauf installierten Software. Dies beinhaltet die Möglichkeit auf die Software per Fernwartung Sie sind verpflichtet, die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Fernzugriff nach Anforderung durch uns zu schaffen.
- Wir können die Nachbesserung ablehnen, wenn Sie die Mängel nicht mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome und, soweit möglich, unter Übergabe aussagekräftiger Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen unverzüglich nach deren Feststellung angezeigt hat und/oder uns den Fernzugriff nach vorstehendem Abs. (3) nicht ermöglicht.
- Wir leisten Gewähr dafür, dass die Software frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch Sie entgegenstehen. Im Falle, dass Rechtsmängel bestehen, sind wir berechtigt a) durch geeignete Maßnahmen die die vertragsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigenden Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder b) die Software in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Software nicht beeinträchtigt wird.
- Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln beginnen mit Lieferung der Software einschließlich Anwendungsdokumentation. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, mit denen erstmalig spätere Lieferungen von Softwareupdates behaftet sind.
§ 5 Pflege der Software und Abo-Modelle für Premium-Funktionen
- Sofern Sie sich für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages entscheiden, wird für die Pflege der Software und/oder Premium-Funktionen eine jährliche Vergütung fällig. Diese wird jährlich spätestens am 3. Werktag nach Vertragsbeginn fällig und über das von Ihnen im Bestellprozess oder im POWERJames Benutzer-Account angegebene Zahlungsmittel eingezogen oder in Rechnung gestellt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem von Ihnen bestellten Paket und der aktuell geltenden Preisliste. Wir sind berechtigt, die Vergütung regelmäßig anzupassen. In diesem Fall informieren wir Sie mindestens einen Monat vor der Preisveränderung über die Anpassung. Im Falle der Anpassung der Vergütung können Sie den Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung der Pflegeverträge
- Die Pflegeverträge haben, sofern nicht bei Bestellung anders angegeben (z.B. im Rahmen von Angebotsaktionen), eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängern sich jeweils auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht nach Absatz (2) gekündigt werden.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können die Verträge mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich oder auch über den Benutzer-Account möglich.
§ 7 Benutzung der kostenlosen App
- Der Ladevorgang der Wallbox kann über eine App gesteuert werden. Dabei greift die App auf den, innerhalb der Wallbox installierten, Controller zu. Der Funktionsumfang der App richtet sich nach dem erworbenen Softwarepaket, da die App lediglich die Funktionen der Software steuert, bzw. abbildet.
- Je nachdem, welches Softwarepaket Sie erworben haben, stehen Ihnen die Basisfunktionen der hybriden Konnektivität oder auch erweiterte Funktionen wie z.B. das Erfassen von Photovoltaik Strom inklusive Überschussladen und Company Billing zur Verfügung.
- Je nachdem, welches Softwarepaket Sie erworben haben, ermöglicht die App die Einrichtung mehrerer Nutzer- und Abrechnungskonten sowie individuelle Verbrauchserfassung und Abrechnungsfunktionen. Einzelheiten zu den Inhalten der Softwarepakete sind unter powerjames.com abrufbar.
§ 8 Nutzungsrecht an der App
- Wir gewähren Ihnen für die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung ein zeitlich und örtlich auf Deutschland beschränktes Nutzungsrecht an der App. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar.
- Wir leisten Gewähr dafür, dass die App frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch Sie entgegenstehen. Im Falle, dass Rechtsmängel bestehen, sind wir berechtigt a) durch geeignete Maßnahmen die die vertragsgemäße Nutzung der App beeinträchtigenden Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder b) die App in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der App nicht beeinträchtigt wird.
- Im Rahmen des Nutzungsrechts werden keine sonstigen Rechte, insbesondere keine geistigen Eigentumsrechte übertragen. Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Dekompilierung, Bearbeitung oder Umgestaltung öffentliche Zugänglichmachung der App, inklusive des Quellcodes und sonstiger Elemente ist untersagt.
§ 9 Updates und Änderungen der App und des Dienstes
- Wir können nach eigenem Ermessen zur Verbesserung des Dienstes jederzeit Veränderungen der App in Form von Updates veröffentlichen. Innerhalb der App enthaltene Komponenten oder Ausgestaltungen von Leistungen können sich durch die Updates verändern. Die Funktionstüchtigkeit der App wird jeweils nur für die zuletzt veröffentlichte Version gewährleistet.
§ 10 Preisanpassungen
- Wir sind befugt, wiederkehrende Vergütungen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten nach Abschluss des Vertrags erhöhen oder verringern. Solche Kosten sind z. B. Vorleistungsentgelte, Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. Kundendienst), Personalkosten oder sonstige Gemeinkosten (z. B. Verwaltung, Marketing, Vertrieb, Energie, Mieten, Zahlungsverkehr). Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z. B. bei den Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen werden wir die Vergütung ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Wir dürfen die Höhe wiederkehrender Vergütung ferner dann ändern, wenn Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z B. wenn sich der Umsatzsteuersatz ändert).
- Über Änderungen werden wir Sie in Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder SMS) mindestens einen Monat, höchstens aber zwei Monate vor deren Wirksamwerden unterrichten. Sie können das Vertragsverhältnis mit uns innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderungen wirksam werden, es sei denn, die Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Kunden oder sie sind unmittelbar durch deutsches oder EU-Recht vorgeschrieben. Erfolgt die Kündigung nicht oder nicht fristgemäß, treten die Änderungen nach Ablauf der Ankündigungsfrist in Kraft und werden bindend. Wir werden Sie mit der Mitteilung über Inhalt und Zeitpunkt der Änderungen ausdrücklich über Ihre Rechte und die Rechtsfolgen unterrichten.
Letzte Aktualisierung: 14.12.2021